Sozialrecht

DSC_3972 Beratung zu Hartz IV, Kindergeld, Erziehungsgeld, etc.

Ich berate und vertrete Sie schwerpunktmäßig in Fällen mit Bezug zum Sozialrecht, insbesondere bei Problemen bezüglich des Leistungsbezuges bei Hartz IV, deren Durchsetzung bis hin zum Sozialgericht Rechte der sozialen Förderung, wie Kindergeld, Erziehungsgeld, BaföG.

Die aus Presse- und Medienberichten hinreichend bekannt, sind Bezieher von Hartz IV in nicht wenigen Fällen unzufrieden mit der Entscheidung der ARGE, des Jobcenters oder der Gemeinde: der Hartz IV Bescheid soll angefochten werden. Wie aber geht man als ALG 2 Empfänger vor, wenn man nicht gerade selbst Jurist ist?

Persönliche Hartz IV Beratung in Köln !

Den Weg zum Anwalt scheuen viele, weil sie Angst vor den Anwaltskosten haben. Völlig unbegründet. Denn als Hilfeempfänger hat man einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, wenn man denn einen Rechtsstreit anstrebt, oder aber auf Beratungshilfe. Es empfiehlt sich, zunächst einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Mit diesem Schein, für den einmalig 10 Euro zu bezahlen sind, kann man sich bei einem Rechtsanwalt seiner Wahl über die Vorgehensweise gegen den ALG 2 Bescheid beraten lassen. Der Anwalt kann prüfen, ob ein gerichtliches Vorgehen, eine Klage oder ein Antrag auf einstweiligen Rechtschutz Sinn hat. Wird dies bejaht, wird der Rechtsanwalt mit der Klage gleichzeitig einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Wird diesem Antrag vom Gericht stattgegeben, so werden die Anwaltskosten vom Staat, von der Gerichtskasse, übernommen.